nebst allen Stellungen der Königlichen Preussischen und Kayserlichen Königliche Truppen und Batallien unter Führung und Befehl Seiner Königlichen Majestät von Preussen,Hernachmahls aber unter Befehl Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Regierenden Herzog von Braunschweig und Kayserliche Königliche General Lieutnant Graffen von Wurmser
oder längs der Französisch-badischen Gränze; nebst der in Folge der Pariser Friedensschlüsse vom Jahr 1814 und 1815 neu berichtigten Banngränze zwischen den französischen und badischen Gemeinden, und den zur Sicherung der Gränzpuncte angenommenen Rheinmarken und Transversallinien